Mobile Blitzer in Stockach aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 01.04.2026

"Fuß vom Gas" heißt es am 01.04.2026. Am heutigen Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Stockach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst drohen Bußgelder! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen Blitzerstandorte in Stockach und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

Momentan ist in Stockach an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Konstanz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Stockach gerechnet werden.

Alle mobilen Radarfallen am 01.04.2026 in Stockach, Kreis Konstanz, Baden-Württemberg

Seit 01.04.2026 um 10:19 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Konradstraße (PLZ 78333 in Raithaslach, Sandlochhof). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 01.04.2026, 11:19 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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