Blitzer in Nettetal aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 22.04.2026 mobile Blitzer
Heute wird in Nettetal geblitzt. Wer am Mittwoch unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Nettetal am 22.04.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie auf dieser Seite.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Nettetal an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Viersen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Nettetal gerechnet werden.
Alle Blitzer am 22.04.2026 in Nettetal, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen
Aufgepasst 📍 auf der Niedieckstraße (Postleitzahl 41334 in Wevelinghoven): Wie am 22.04.2026 um 07:58 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand von: 22.04.2026, 08:18 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 08:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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