Mobile Blitzer in Stendal aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 15.05.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarkontrolle! Am 15.05.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Stendal kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Stendal sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen-Anhalt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Stendal gerechnet werden.
Alle Radarfallen am 15.05.2026 in Stendal, Sachsen-Anhalt
Seit 15.05.2026 um 13:34 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B188 (PLZ 39576 in Döbbelin-Tornau, Döbbelin). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Auch ist ein Blitzer am 📍 Standort B188, PLZ 39576 in Döbbelin-Tornau, Döbbelin aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 15.05.2026 um 13:37 Uhr bekannt.
(Stand von: 15.05.2026, 16:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.05.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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