Mobile Blitzer in Zwickau aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 14.01.2026

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 14.01.2026. An diesem Mittwoch sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Zwickau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Zwickau für Sie gesammelt.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Zwickau an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Zwickau gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 14.01.2026 die Blitzer in Zwickau, Sachsen

📍 Auf der Humboldtstraße, PLZ 08056 in Zwickau-Mitte, Mitte-Süd (Tempolimit 40 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 14.01.2026 um 06:34 Uhr.

(Stand von: 14.01.2026, 06:45 Uhr)

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Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 06:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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