Mobile Blitzer in Zwickau aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 24.12.2025 Raser ins Visier

Heute wird in Zwickau die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Mittwoch unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Auf welchen Straßen in Zwickau am 24.12.2025 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, lesen Sie jetzt hier.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Zwickau gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Zwickau kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Zwickau: Aktuelle Radarkontrollen am 24.12.2025 in der Region in Sachsen

📍 Auf der Arndtstraße, PLZ 08058 in Zwickau-Mitte, Nordvorstadt auf Höhe Kursana Domizil Zwickau (Tempolimit 20 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.12.2025 um 10:22 Uhr.

(Stand: 24.12.2025, 10:45 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.12.2025, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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