Blitzer in Anklam aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 05.11.2025

In Anklam wird heute geblitzt! An diesem Mittwoch müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. Erfahren Sie auf dieser Seite, was über die mobilen Blitzer in Anklam am 05.11.2025 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Anklam an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Anklam kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

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Hier stehen aktuell am 05.11.2025 die mobilen Radarkontrollen in Anklam, Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern

Aufgepasst 📍 auf der Demminer Landstraße (Postleitzahl 17389): Wie am 05.11.2025 um 07:08 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.

(Stand von: 05.11.2025, 07:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.11.2025, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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