Mobile Blitzer auf der A71 aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 10.06.2026 geblitzt

Temposündern auf der Autobahn A71 drohen diesen Mittwoch (10.06.2026) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und auf welchen Abschnitten der A71 Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Wer auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, sollte stets die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge behalten. (Foto) Suche
Wer auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, sollte stets die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge behalten. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache

Derzeit ist auf der A71 auf einem Abschnitt die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Blitzerstandorte hinzukommen.

Die Blitzerstandorte auf der A71 am 10.06.2026

Geblitzt wird auf der A71 in der Region Neubrunn (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) in Thüringen. Gemeldet wurde der Blitzer am 10.06.2026 um 14:46 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.

(Letzte Aktualisierung: 10.06.2026, 19:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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