Mobile Blitzer in Bonn aktuell am Freitag: Wo Sie am 09.01.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarkontrolle! Am 09.01.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Bonn unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Freitag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Momentan ist in Bonn an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bonn gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 09.01.2026 die mobilen Radarfallen in Bonn, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird 📍 auf dem Am Hauptbahnhof, PLZ 53111 in Stadtbezirk Bonn, Bonn-Zentrum. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.01.2026 um 13:31 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Vorsicht außerdem 📍 auf der Sankt Augustiner Straße (Postleitzahl 53225 in Bonn-Beuel, Vilich): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 09.01.2026 um 12:57 Uhr und zusätzlich bestätigt am 09.01.2026, 14:13 Uhr.

(Stand: 09.01.2026, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.01.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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