Mobile Blitzer in Bonn aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 30.04.2026
Vorsicht Autofahrer! Wer heute (30.04.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Bonns Straßen unterwegs ist, nimmt ein Blitzerfoto in Kauf. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Bonn am Donnerstag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Bonn stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 30.04.2026 die Radarkontrollen in Bonn, Nordrhein-Westfalen
Seit 30.04.2026 um 11:45 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Kölnstraße (PLZ 53111 in Stadtbezirk Bonn, Nordstadt). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Weiterhin steht ein Blitzer 📍 auf der Ellesdorfer Straße, PLZ 53179 in Bad Godesberg, Lannesdorf auf Höhe Monti-Häuschen. Der Standort wurde am 30.04.2026 um 07:08 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Stand von: 30.04.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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