Mobile Blitzer in Bonn aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 15.12.2025 geblitzt
Wer am heutigen Montag in Bonn sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 15.12.2025 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Bonn.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Bonn stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Bonn, Nordrhein-Westfalen am 15.12.2025
Vorsicht am 📍 Standort Am Johannisberg (Postleitzahl 53227 in Niederholtorf, Bonn-Beuel, Ramersdorf): Wie am 15.12.2025 um 11:25 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.
Außerdem ist ein Blitzer 📍 auf der Quellenstraße, PLZ 53177 in Bad Godesberg, Schweinheim aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 15.12.2025 um 11:27 Uhr bekannt.
(Stand: 15.12.2025, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.12.2025, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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