Blitzer auf der A13 aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 01.05.2026 geblitzt
Temposündern auf der Autobahn A13 drohen diesen Freitag (01.05.2026) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und auf welchen Abschnitten der A13 Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Raser können derzeitigen Infos zufolge auf der A13 im Augenblick auf 2 Streckenabschnitten in eine mobile Radarfalle tappen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Abschnitte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 01.05.2026 die Blitzer auf der A13
Im Bereich Schwarzheide auf Höhe Schwarzheide-Ost Naundorf (Kreis Oberspreewald-Lausitz) in Brandenburg ist momentan an der A13 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 01.05.2026 um 07:08 Uhr.
Dazu steht auf der A13 ein Blitzer im Bereich Großräschen auf Höhe Freienhufen (Kreis Oberspreewald-Lausitz) in Brandenburg. Der Standort wurde am 13:02, 13:02 Uhr gemeldet. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit.
(Letzte Aktualisierung: 01.05.2026, 13:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.