Blitzer auf der A94 aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 10.06.2026 Raser ins Visier

Wer an diesem Mittwoch auf der Autobahn A94 das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 10.06.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte der A94.

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Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. (Foto) Suche
Mobile Radarkontrollen sollen Rasern täglich auf den Autobahnen der Republik das Handwerk legen. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Raser können derzeitigen Infos zufolge auf der A94 im Augenblick an einer Position in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.06.2026, 19:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Verlauf der A94 rechnen.

Hier stehen aktuell am 10.06.2026 die Blitzer auf der A94

Achtung im Bereich Neuötting / Alzgern (Landkreis Altötting) in Bayern: Wie am 10.06.2026 um 19:14 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A94. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

(Stand: 10.06.2026, 19:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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