Mobile Blitzer auf der A44 aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 08.06.2026 geblitzt

Achtung Blitzer! Wer heute, am 08.06.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A44 unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern auf der A44 am Montag im Überblick.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Geschwindigkeitskontrollen sind täglich bundesweit an der Tagesordnung. Bild: picture alliance/dpa | Silas Stein

Momentan ist auf der A44 an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 08.06.2026, 13:33 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Verlauf der A44 rechnen.

Die Blitzerstandorte auf der A44 am 08.06.2026

Achtung in der Region Bad Wünnenberg auf Höhe Haaren (Kreis Paderborn) in Nordrhein-Westfalen: Wie am 08.06.2026 um 10:17 Uhr gemeldet wurde, blitzt es genau hier auf der A44. Halten Sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

(Stand von: 08.06.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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