Mobile Blitzer auf der A66 aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 14.05.2026 geblitzt
Temposündern auf der Autobahn A66 drohen diesen Donnerstag (14.05.2026) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und auf welchen Abschnitten der A66 Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Entlang der A66 ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Die Situation der Verkehrsüberwachung im Streckenverlauf der A66 kann sich natürlich im Laufe des Tages ändern. Die Angaben der aufgeführten Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 14.05.2026 die Blitzer auf der A66
Seit 14.05.2026 um 12:43 Uhr ist für die A66 eine mobile Radarfalle gemeldet in der Region Wiesbaden / Erbenheim in Hessen. Halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 14.05.2026, 13:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Der Bußgeldkatalog nach StVO für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempoverstöße im Mai 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Mai 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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