Mobile Blitzer auf der A661 aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 24.03.2026 geblitzt

Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 24.03.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A661 unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern auf der A661 am Dienstag im Überblick.

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Wer auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, sollte stets die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge behalten. (Foto) Suche
Wer auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, sollte stets die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge behalten. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache

Derzeitigen Informationen zufolge wird auf der A661 an einem Standort geblitzt. Der Autobahnverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Bundespolizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen auf allen Streckenabschnitten gerechnet werden.

Alle mobilen Radarkontrollen am 24.03.2026 auf der A661

Im Bereich Frankfurt am Main auf Höhe Nord-Ost in Hessen (Tempolimit 100 km/h) ist momentan an der A661 ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.03.2026 um 13:24 Uhr.

(Stand: 24.03.2026, 18:14 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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