Blitzer auf der A14 aktuell am Donnerstag: Wo am 30.04.2026 Radarfallen stehen

"Fuß vom Gas" heißt es am 30.04.2026. Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Autofahrer auf der Autobahn A14 an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer entlang der A14 und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. (Foto) Suche
Wenn es kurz rot aufleuchtet, dann war man wohl zu schnell unterwegs: Wie hier stehen täglich verschiedene mobile Blitzer an Deutschlands Autobahnen. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird auf der A14 nach momentanen Informationen im Augenblick an nur einer Position. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte auf der A14 am 30.04.2026

Geblitzt wird auf der A14 bei Landsberg auf Höhe Peißen (Saalekreis) in Sachsen-Anhalt. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.04.2026 um 09:00 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.

(Stand: 30.04.2026, 13:33 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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