Blitzer auf der A59 aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 29.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
Temposündern auf der Autobahn A59 drohen diesen Mittwoch (29.04.2026) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und auf welchen Abschnitten der A59 Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird auf der A59 an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage einer Bundesautobahn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte auf der A59 am 29.04.2026
Geblitzt wird auf der A59 im Bereich Bonn auf Höhe Bonn-Beuel in Nordrhein-Westfalen. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.04.2026 um 16:13 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit.
(Stand von: 29.04.2026, 19:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im April 2026
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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