Blitzer in Berlin aktuell am Freitag: Wo am 16.01.2026 Radarfallen stehen
Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. Auch am heutigen Freitag, 16.01.2026 wird in Berlin geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Berlin an insgesamt 4 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Berlin kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Berlin: Aktuelle Radarkontrollen am 16.01.2026 in der Region
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Jüterboger Straße (10965 Kreuzberg, Bergmannkiez, Friedrichshain-Kreuzberg) | 30 km/h | 16.01.2026, 07:28 Uhr | - |
| Alte Jakobstraße (10969 Kreuzberg, Luisenstadt, Friedrichshain-Kreuzberg) | 30 km/h | 16.01.2026, 07:19 Uhr | - |
| Minna-Cauer-Straße (10557 Moabit, Europacity, Mitte) | 50 km/h | 16.01.2026, 07:16 Uhr | - |
| Bismarckstraße (10625 Charlottenburg, Alt-Lietzow, Charlottenburg-Wilmersdorf) | 50 km/h | 16.01.2026, 07:23 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 16.01.2026, 07:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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