Mobile Blitzer in Berlin aktuell am Dienstag: Wo Sie am 31.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
In Berlin stehen am Dienstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 31.03.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Berlin.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Berlin an insgesamt 6 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 31.03.2026 die mobilen Radarfallen in Berlin
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Glienicker Straße (12557 Köpenick, Treptow-Köpenick) | 50 km/h | 31.03.2026, 20:37 Uhr | - |
| Damerowstraße (13187 Pankow, Kissingenviertel) | 30 km/h | 31.03.2026, 19:57 Uhr | - |
| Fritz-Lesch-Straße (13053 Alt-Hohenschönhausen, Lichtenberg) | 50 km/h | 31.03.2026, 19:44 Uhr | - |
| Indira-Gandhi-Straße (13053 Alt-Hohenschönhausen, Lichtenberg) | 50 km/h | 31.03.2026, 19:32 Uhr | - |
| Hauptstraße (10827 Schöneberg, Akazienkiez, Tempelhof-Schöneberg im Bereich Kinderfreizeiteinrichtung Lassenpark) | 30 km/h | 31.03.2026, 16:52 Uhr | - |
| Mehringdamm (10965 Kreuzberg, Bergmannkiez, Friedrichshain-Kreuzberg, Chamissokiez) | 30 km/h | 31.03.2026, 11:44 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 31.03.2026, 20:45 Uhr)
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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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