Mobile Blitzer in Gelsenkirchen aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 17.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarfalle! Am 17.12.2025 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Gelsenkirchen kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Gelsenkirchen an insgesamt 5 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.
Alle Blitzer am 17.12.2025 in Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Vattmannstraße (45879 Gelsenkirchen-Mitte, Altstadt) | 30 km/h | 17.12.2025, 14:51 Uhr | - |
| Willy-Brandt-Allee (45891 Gelsenkirchen-Ost, Erle) | 50 km/h | 17.12.2025, 14:36 Uhr | - |
| Hertener Straße (45892 Gelsenkirchen-Ost, Resse) | 30 km/h | 17.12.2025, 12:56 Uhr | - |
| Hans-Böckler-Allee (45883 Gelsenkirchen-Mitte, Feldmark) | 30 km/h | 17.12.2025, 11:13 Uhr | - |
| Feldhauser Straße (45896 Gelsenkirchen-Nord, Scholven) | 30 km/h | 17.12.2025, 10:37 Uhr | - |
(Stand von: 17.12.2025, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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