Blitzer in Oberhausen aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 15.10.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Eine Radarkontrolle kann kostspielig werden. Wer am heutigen 15.10.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Oberhausens Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Donnerstag und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Oberhausen nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Oberhausen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 15.10.2026 die mobilen Blitzer in Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
Seit 15.10.2026 um 20:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Mülheimer Straße (PLZ 46045 in Alt-Oberhausen, Neue Mitte). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst außerdem 📍 auf der Kirchhellener Straße (Postleitzahl 46145 in Königshardt): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 15.10.2026 um 17:10 Uhr und zusätzlich bestätigt am 15.10.2026, 19:36 Uhr.
Seit 15.10.2026 um 14:44 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Niebuhrstraße (PLZ 46049 in Meiderich/Beeck, Obermeiderich) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
(Stand: 15.10.2026, 20:16 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.10.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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