Mobile Blitzer in Hamburg aktuell am Montag: Wo wird heute, am 27.07.2026 geblitzt?
Achtung, Radarkontrolle! Am 27.07.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Hamburg kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Hamburg den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 6 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hamburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hamburg: Radarkontrollen am 27.07.2026 in der Region
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Berner Heerweg (22159 Wandsbek, Farmsen-Berne, Gartenstadt Berne) | - | 27.07.2026, 19:40 Uhr | - |
| Kienholt (22175 Wandsbek, Bramfeld) | 30 km/h | 27.07.2026, 19:23 Uhr | - |
| Fahrenort (22547 Altona, Lurup) | 30 km/h | 27.07.2026, 16:12 Uhr | - |
| Stegerwaldring (22119 Horn, Hamburg-Mitte) | 40 km/h | 27.07.2026, 19:12 Uhr | - |
| Holstenkamp (22525 Altona, Bahrenfeld) | 50 km/h | 27.07.2026, 19:03 Uhr | - |
| Rodigallee (22043 Wandsbek, Marienthal) | 30 km/h | 27.07.2026, 15:58 Uhr | - |
(Stand: 27.07.2026, 20:17 Uhr)
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.07.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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