Mobile Blitzer in Hamburg aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 03.03.2026

"Fuß vom Gas" heißt es am 03.03.2026. An diesem Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Hamburg an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst drohen Bußgelder! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Hamburg bequem in einer Übersicht.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Geblitzt wird in Hamburg nach aktuellen Informationen gerade an 10 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hamburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 03.03.2026 die Blitzer in Hamburg

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Rahlstedter Straße (22149 Wandsbek, Rahlstedt)30 km/h03.03.2026, 15:07 Uhr-
Rahlstedter Straße (22149 Wandsbek, Rahlstedt)30 km/h03.03.2026, 15:06 Uhr-
Eißendorfer Waldweg (21077 Harburg, Eißendorf)50 km/h03.03.2026, 15:02 Uhr-
Denickestraße (21075 Harburg, Heimfeld)30 km/h03.03.2026, 14:58 Uhr-
Lange Reihe (20099 St. Georg, Hamburg-Mitte)50 km/h03.03.2026, 14:55 Uhr-
Maldfeldstraße (21077 Harburg, Lürade)50 km/h03.03.2026, 14:49 Uhr-
Öjendorfer Damm (22043 Wandsbek, Jenfeld im Bereich Schule Öjendorfer Damm)30 km/h03.03.2026, 14:39 Uhr-
Millerntorplatz (20355 Neustadt, Hamburg-Mitte)50 km/h03.03.2026, 14:30 Uhr-
Harburger Schloßstraße (21079 Harburg)30 km/h03.03.2026, 14:19 Uhr-
A25 (22113 Moorfleet)60 km/h03.03.2026, 09:19 Uhr-

(Stand von: 03.03.2026, 15:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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