Mobile Blitzer in Hamburg aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 25.12.2025 in eine Radarfalle geraten können

Wer an diesem Donnerstag in Hamburg sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 25.12.2025 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Hamburg.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Hamburg an insgesamt 5 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hamburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 25.12.2025 die Blitzer in Hamburg

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Zeppelinstraße (22335 Hamburg-Nord, Fuhlsbüttel)70 km/h25.12.2025, 15:11 Uhr-
Rügelsbarg (22395 Wandsbek, Bergstedt)40 km/h25.12.2025, 14:56 Uhr-
Haldesdorfer Straße (22179 Wandsbek, Bramfeld)50 km/h25.12.2025, 13:58 Uhr-
Herrenhausallee (22397 Wandsbek, Wohldorf-Ohlstedt)-25.12.2025, 14:15 Uhr-
Luisenstraße (22119 Horn, Hamburg-Mitte)70 km/h25.12.2025, 11:17 Uhr-

(Stand von: 25.12.2025, 15:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

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Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.12.2025, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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