Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 11.05.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet von Chemnitz unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Samstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Raser können aktuellen Infos zufolge in Chemnitz im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 11.05.2024, 14:25 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Chemnitz am 11.05.2024
Seit 11.05.2024 um 10:31 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Kirchweg (PLZ 09128 in Euba). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
In der Neefestraße, PLZ 09116 in Schönau (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 11.05.2024 um 13:37 Uhr gemeldet.
(Stand von: 11.05.2024, 14:25 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2024
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Mai 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Mai 2024
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de