Mobile Blitzer in Duisburg aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 15.01.2026 geblitzt
In Duisburg stehen am Donnerstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 15.01.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Duisburg.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Duisburg an insgesamt 6 Standorten die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarfallen am 15.01.2026 in Duisburg, Nordrhein-Westfalen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Friedrich-Ebert-Straße (47226 Rheinhausen) | 50 km/h | 15.01.2026, 18:50 Uhr | - |
| Wegnerstraße (47057 Duisburg-Mitte, Neudorf-Süd) | 30 km/h | 15.01.2026, 16:53 Uhr | - |
| Hafenstraße (47119 Homberg/Ruhrort/Baerl, Ruhrort) | 30 km/h | 15.01.2026, 16:23 Uhr | - |
| Am Lepelsbusch (47239 Rheinhausen, Rumeln im Bereich P&R,Rumeln) | 30 km/h | 15.01.2026, 14:53 Uhr | - |
| Markgrafenstraße (47166 Hamborn, Obermarxloh) | 50 km/h | 15.01.2026, 14:09 Uhr | - |
| Plessingstraße (47051 Duisburg-Mitte, Altstadt) | 50 km/h | 15.01.2026, 13:58 Uhr | - |
(Stand: 15.01.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Die Kalorien-Lüge: So viel Energie brauchen wir wirklich
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bud/roj/news.de
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