Mobile Blitzer in Duisburg aktuell am Dienstag: Hier stehen am 28.07.2026 mobile Blitzer
Am 28.07.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch an diesem Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Duisburg an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn sonst könnte es teuer werden! Hier erfahren Sie, wo sich die Blitzer in Duisburg befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Duisburg an insgesamt 5 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Duisburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 28.07.2026 die Radarfallen in Duisburg, Nordrhein-Westfalen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Angermunder Straße (47269 Duisburg-Süd, Großenbaum) | 30 km/h | 28.07.2026, 18:54 Uhr | - |
| Rudolfstraße (47178 Walsum, Vierlinden) | - | 28.07.2026, 18:22 Uhr | - |
| Elisenstraße (47199 Homberg/Ruhrort/Baerl, Gerdt, Baerl) | 30 km/h | 28.07.2026, 17:33 Uhr | - |
| Karl-Lehr-Straße (47057 Duisburg-Mitte, Dellviertel) | 50 km/h | 28.07.2026, 17:16 Uhr | - |
| Moerser Straße (47228 Rheinhausen, Trompet, Burgfeld) | 50 km/h | 28.07.2026, 14:46 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 28.07.2026, 20:15 Uhr)
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.07.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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