Blitzer in Stuttgart aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 19.10.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! In Stuttgart kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 19.10.2026 unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Stuttgart im Augenblick an 4 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 19.10.2026, 19:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Stuttgart, Baden-Württemberg am 19.10.2026
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Rüdigerstraße (70469 Feuerbach, Bahnhof Feuerbach) | 50 km/h | 19.10.2026, 18:19 Uhr | - |
| Friedrich-Ebert-Straße (70191 Stuttgart-Nord, Weißenhof) | 30 km/h | 19.10.2026, 18:06 Uhr | - |
| Obere Weinsteige (70597 Degerloch, Haigst) | 40 km/h | 19.10.2026, 15:58 Uhr | - |
| Reutlinger Straße (70597 Degerloch im Bereich Lilavadee) | 30 km/h | 19.10.2026, 14:11 Uhr | - |
(Stand: 19.10.2026, 19:17 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.10.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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