Blitzer in Stuttgart aktuell am Mittwoch: Wo am 31.12.2025 Radarkontrollen stattfinden

Temposündern in Stuttgart drohen diesen Mittwoch (31.12.2025) hohe Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, lesen Sie hier auf news.de.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Raser können aktuellen Infos zufolge in Stuttgart im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.

Stuttgart: Radarfallen am 31.12.2025 in der Region in Baden-Württemberg

📍 Auf der Schulze-Delitzsch-Straße, PLZ 70565 in Möhringen, Wallgraben-Ost auf Höhe IB Kita Vaihinger Zwerge (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 31.12.2025 um 13:15 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 31.12.2025, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.12.2025, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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