Mobile Blitzer in Stuttgart aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 23.04.2026
In Stuttgart stehen am Donnerstag mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 23.04.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Stuttgart.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Stuttgart an insgesamt 5 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Stuttgart gerechnet werden.
Stuttgart: Radarkontrollen am 23.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Nürnberger Straße (70374 Bad Cannstatt, Espan) | 40 km/h | 23.04.2026, 18:35 Uhr | - |
| Sonnenbergstraße (70184 Stuttgart-Süd, Bopser) | 40 km/h | 23.04.2026, 18:08 Uhr | - |
| Straßenname unbekannt (70372 Bad Cannstatt, Wasen im Bereich Cannstatter Wasen) | - | 23.04.2026, 18:01 Uhr | - |
| Talstraße (70188 Stuttgart-Ost, Gaisburg) | 60 km/h | 23.04.2026, 18:00 Uhr | - |
| Neckartalstraße (70376 Münster) | 30 km/h | 23.04.2026, 17:18 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 23.04.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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