Blitzer in Stuttgart aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 22.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Am 22.04.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Mittwoch sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Stuttgart an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst könnte es teuer werden! In diesem Artikel informieren wir Sie, wo sich die Blitzer in Stuttgart befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können aktuellen Meldungen zufolge in Stuttgart auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Stuttgart gerechnet werden.
Stuttgart: Radarfallen am 22.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
📍 Auf der Böblinger Straße, PLZ 70199 in Stuttgart-Süd, Südheim (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.04.2026 um 16:36 Uhr.
Seit 22.04.2026 um 14:56 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle 📍 auf der Gaußstraße (PLZ 70193 in Stuttgart-West, Kräherwald) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 22.04.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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