Mobile Blitzer in Stuttgart aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 27.02.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
In Stuttgart stehen am Freitag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 27.02.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Stuttgart.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Stuttgart an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Stuttgart kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 27.02.2026 die mobilen Radarkontrollen in Stuttgart, Baden-Württemberg
📍 Auf der Nellinger Straße, PLZ 70619 in Heumaden (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 27.02.2026 um 17:44 Uhr.
Seit 27.02.2026 um 16:55 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Am Kräherwald (PLZ 70193 in Stuttgart-West, Kräherwald) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h.
(Stand: 27.02.2026, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
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- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Februar 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.02.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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