Blitzer in Karlsruhe aktuell am Samstag: Mobile Blitzer am 04.04.2026

Am 04.04.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Diesen Samstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Karlsruhe an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! Hier auf news.de finden Sie die aktuellen mobilen Blitzer in Karlsruhe und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

In Karlsruhe stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Karlsruhe kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Karlsruhe: Aktuelle Blitzer-Standorte am 04.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Geblitzt wird 📍 auf der Erzbergerstraße, PLZ 76149 in Nordstadt, Amerikanersiedlung. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.04.2026 um 12:06 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Am 📍 Standort Kaiserplatz, PLZ 76133 in Innenstadt-West, Innenstadt-West Westlicher Teil (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 04.04.2026 um 10:22 Uhr gemeldet.

(Stand von: 04.04.2026, 15:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.04.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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