Blitzer in Karlsruhe aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 17.12.2025
Temposündern in Karlsruhe drohen diesen Mittwoch (17.12.2025) teils hohe Geldstrafen, denn es werden Radarkontrollen durchgeführt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Karlsruhe den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Karlsruhe kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Radarkontrollen am 17.12.2025 in Karlsruhe, Baden-Württemberg
Seit 17.12.2025 um 17:02 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Gustav-Heinemann-Allee (PLZ 76139 in Waldstadt, Waldstadt Feldlage). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Aufgepasst außerdem am 📍 Standort Südtangente (Postleitzahl 76187 in Knielingen, Alt-Knielingen): Hier blitzt es in einer 70 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 17.12.2025 um 16:52 Uhr und zusätzlich bestätigt am 17.12.2025, 18:12 Uhr.
(Stand von: 17.12.2025, 18:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 18:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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