Mobile Blitzer in Karlsruhe aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 30.04.2026 Raser ins Visier
Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute, am 30.04.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Karlsruhes Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Karlsruhe am Donnerstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Karlsruhe im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 30.04.2026, 19:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Karlsruhe, Baden-Württemberg am 30.04.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Theodor-Heuss-Allee, PLZ 76139 in Waldstadt, Waldstadt Waldlage. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.04.2026 um 18:46 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Achtung weiterhin am 📍 Standort Am Wetterbach (Postleitzahl 76228 in Wettersbach, Grünwettersbach): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 30.04.2026 um 15:50 Uhr und zusätzlich bestätigt am 30.04.2026, 18:07 Uhr.
(Stand: 30.04.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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