Blitzer in Aachen aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 12.01.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Im Umkreis von Aachen müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Montag, den 12.01.2026 besonders auf der Hut sein, dass sie nicht von einer Radarfalle erfasst werden. Wo aktuell geblitzt wird und was bei einem Verstoß passiert, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Aachen nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.01.2026, 10:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Aachen: Aktuelle Standorte für Blitzer am 12.01.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Aufgepasst am 📍 Standort Münsterstraße (Postleitzahl 52076 in Brand, Niederforstbach, Tuchmacherviertel): Wie am 12.01.2026 um 07:55 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Auch ist ein Blitzer im 📍 Bereich Seilgraben, PLZ 52062 in Aachen-Mitte, Frankenberger Viertel aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 12.01.2026 um 07:05 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 12.01.2026, 10:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.01.2026, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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