Mobile Blitzer in Aachen aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 30.04.2026 geblitzt

Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer heute, am 30.04.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Aachens Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Donnerstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Aachen an insgesamt 4 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 30.04.2026 die mobilen Radarfallen in Aachen, Nordrhein-Westfalen

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Kohlscheider Straße (52072 Soers)80 km/h30.04.2026, 19:02 Uhr-
Soerser Weg (52070 Aachen-Mitte)30 km/h30.04.2026, 18:57 Uhr-
Kohlscheider Straße (52072 Soers)70 km/h30.04.2026, 17:49 Uhr-
Seilgraben (52062 Aachen-Mitte, Frankenberger Viertel)30 km/h30.04.2026, 15:42 Uhr-

(Stand von: 30.04.2026, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Radarwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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