Mobile Blitzer in Dresden aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 03.04.2026 geblitzt
In Dresden wird heute geblitzt! An diesem Freitag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Dresden am 03.04.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie jetzt bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Dresden an insgesamt 4 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.04.2026, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Radarfallen am 03.04.2026 in Dresden, Sachsen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Tschirnhausstraße (01239 Prohlis, Kauscha, Lockwitz) | 70 km/h | 03.04.2026, 14:22 Uhr | - |
| Carolinenstraße (01097 Neustadt, Innere Neustadt) | - | 03.04.2026, 15:12 Uhr | - |
| Schönfelder Landstraße (01328 Schönfeld-Weißig, Gönnsdorf, Gönnsdorf/Pappritz) | 30 km/h | 03.04.2026, 14:40 Uhr | - |
| Werkstraße 21 (01109 Klotzsche, Flughafen/Industriegebiet Klotzsche) | 50 km/h | 03.04.2026, 13:51 Uhr | - |
(Stand von: 03.04.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.04.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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