Mobile Blitzer in Dresden aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 26.02.2026 geblitzt?

Im Umkreis von Dresden müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Donnerstag, 26.02.2026) ganz besonders darauf achten, dass sie nicht schneller als erlaubt fahren. An welchen Positionen derzeit geblitzt wird und welche Verstöße geahnded werden, erfahren Sie hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

In Dresden sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radargeräte aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle Radarkontrollen am 26.02.2026 in Dresden, Sachsen

Geblitzt wird am 📍 Standort Staffelsteinstraße, PLZ 01326 in Loschwitz, Niederpoyritz, Hosterwitz/Pillnitz. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.02.2026 um 17:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Außerdem steht ein Blitzer am 📍 Standort Alttorna, PLZ 01239 in Prohlis, Torna, Leubnitz-Neuostra. Der Standort wurde am 26.02.2026 um 16:52 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.

Auch ist ein Blitzer im 📍 Bereich Am Steinigt, PLZ 01157 in Cotta, Omsewitz, Briesnitz aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 26.02.2026 um 16:40 Uhr bekannt.

(Stand: 26.02.2026, 18:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.