Blitzer in Dresden aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 18.02.2026 geblitzt
Geschwindigkeitsmessungen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. In Dresden wird auch am heutigen Mittwoch, 18.02.2026 geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Dresden im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.02.2026, 18:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 18.02.2026 die Blitzer in Dresden, Sachsen
📍 Auf der Marienstraße, PLZ 01067 in Altstadt, Innere Altstadt (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.02.2026 um 16:10 Uhr.
Weiterhin steht ein Blitzer im 📍 Bereich Stuttgarter Straße, PLZ 01189 in Plauen, Coschütz, Coschütz/Gittersee. Der Standort wurde am 18.02.2026 um 14:19 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 18.02.2026, 18:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.02.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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