Mobile Blitzer in Potsdam aktuell am Samstag: Mobile Blitzer am 25.04.2026
Vorsicht Autofahrer! Wer heute (25.04.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Potsdams Straßen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Potsdam am Samstag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Potsdam gerade an 2 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Potsdam kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Potsdam, Brandenburg am 25.04.2026
Geblitzt wird am 📍 Standort Am Friedrichspark, PLZ 14476 in Marquardt. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.04.2026 um 11:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Seit 25.04.2026 um 06:51 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Marlene-Dietrich-Allee (PLZ 14482 in Babelsberg Süd) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
(Stand von: 25.04.2026, 12:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
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Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.04.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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