Mobile Blitzer in Kiel aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 01.04.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Kiel kann es für Verkehrsteilnehmer am 01.04.2026 unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Geblitzt wird in Kiel den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 01.04.2026, 08:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Radarfallen am 01.04.2026 in Kiel, Schleswig-Holstein

Geblitzt wird im 📍 Bereich Theodor-Heuss-Ring, PLZ 24114 in Südfriedhof. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.04.2026 um 06:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Auch wird geblitzt im 📍 Bereich Ellerbeker Weg, PLZ 24147 in Elmschenhagen. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.04.2026 um 07:00 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 01.04.2026, 08:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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