Blitzer in Kiel aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 12.01.2026

Im Straßenverkehr von Kiel müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Montag, den 12.01.2026 darauf achten, dass das Tachometer nicht zu viel anzeigt. Wo es momentan blitzt und mit welchen Strafgeldern zu rechnen ist, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Geblitzt wird in Kiel nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.01.2026, 09:11 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 12.01.2026 die Radarfallen in Kiel, Schleswig-Holstein

Vorsicht am 📍 Standort Eckernförder Straße (Postleitzahl 24116 in Schreventeich, Dichterviertel): Wie am 12.01.2026 um 08:50 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

Desweiteren ist ein Blitzer 📍 auf dem Klausdorfer Weg, PLZ 24148 in Wellingdorf aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 12.01.2026 um 07:07 Uhr bekannt.

(Stand: 12.01.2026, 09:11 Uhr)

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Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.01.2026, 09:11 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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