Blitzer in Mannheim aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 29.10.2026

Auf den Straßen finden regelmäßig Radarkontrollen statt. In Mannheim wird auch am heutigen Donnerstag (29.10.2026) geblitzt. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Mannheim stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 29.10.2026 die Radarfallen in Mannheim, Baden-Württemberg

Aufgepasst 📍 auf der Kolpingstraße (Postleitzahl 68165 in Schwetzingerstadt/Oststadt, Oststadt): Wie am 29.10.2026 um 08:00 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer v km/h-Zone.

Vorsicht außerdem 📍 auf der Frankenthaler Straße (Postleitzahl 68307 in Sandhofen, Sandhofen-Nord): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 29.10.2026 um 08:55 Uhr und zusätzlich bestätigt am 29.10.2026, 10:12 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 29.10.2026, 10:16 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.10.2026, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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