Mobile Blitzer in Paderborn aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 03.06.2026 geblitzt?

Wer am heutigen Mittwoch in Paderborn das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 03.06.2026 werden von der Polizei wieder mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Paderborn.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Paderborn an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Paderborn: Radarkontrollen am 03.06.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Seit 03.06.2026 um 18:33 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Warburger Straße (PLZ 33098 in Paderborn, Univiertel). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Weiterhin steht ein Blitzer am 📍 Standort Adolf-Kolping-Straße, PLZ 33100 in Paderborn. Der Standort wurde am 03.06.2026 um 18:22 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 03.06.2026, 20:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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