Blitzer in Krefeld aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 04.03.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarkontrolle! Am 04.03.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Krefeld teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Krefeld im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.

Alle Blitzer am 04.03.2026 in Krefeld, Nordrhein-Westfalen

Aufgepasst am 📍 Standort Flünnertzdyk (Postleitzahl 47802 in Krefeld-Ost, Verberg): Wie am 04.03.2026 um 11:04 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

Aufgepasst weiterhin am 📍 Standort A57 (Postleitzahl 47829 in Krefeld-Uerdingen, Verberg): Hier blitzt es in einer 100 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 04.03.2026 um 10:21 Uhr und zusätzlich bestätigt am 04.03.2026, 11:12 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 04.03.2026, 11:17 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Radarwarner

Laut StVO sind in Deutschland Geräte mit Blitzerwarnung in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“ Externe Radarwarner sind daher strikt untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschaltet werden, doch in Routenplanern ist die Warnfunktion zu deaktivieren. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, bleibt die Einhaltung der Tempolimits] immer noch die sicherste Methode. Hinweise im Rundfunk sind hingegen erlaubt, da sie sich nicht allein an die Fahrzeugführenden richten.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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