Blitzer in Krefeld aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 22.04.2026 geblitzt
Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer am heutigen Mittwoch (22.04.2026) zu schnell auf Krefelds Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Geldstrafen rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Krefeld an diesem Mittwoch in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Krefeld wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Krefeld gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 22.04.2026 die mobilen Blitzer in Krefeld, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird 📍 auf der Anrather Straße, PLZ 47804 in Krefeld-West, Holterhöfe, Benrad. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.04.2026 um 19:27 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Auch wird geblitzt im 📍 Bereich Ostwall, PLZ 47798 in Krefeld-Mitte, Kronprinzenviertel. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.04.2026 um 18:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 22.04.2026, 20:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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