Klimaschutzgrundgesetz: Vorschlag der AfD wird im Bundestag abgelehnt
Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann
14.11.2025 08.01
- Der Antrag wurde im Bundestag abgelehnt
- SPD, Union, Linke und Grüne stimmten dagegen, AfD dafür
- Es gab eine Mehrheit von 432 gegen 128 Stimmen
Antrag AfD: Mehrheit stimmt für Ablehnung
Zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion zur Beseitigung von Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland wurden im Bundestag in namentlicher Abstimmung abgelehnt. In einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurde die Ablehnung beider Entwürfe ebenfalls empfohlen.
Vorgelegt hat die AfD unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes. Artikel 143h, der erst seit einigen Monaten in Kraft ist, soll dabei ersetzt werden. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 soll laut Entwurf gestrichen und die dafür vorgesehenen Sondervermögen (bis zu 500 Mrd. Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds) aufgehoben werden. Zugleich soll für Maßnahmen des Klimaschutzes, wie z.B. die CO₂-Bepreisung sowie die Förderung und Genehmigung von Wind-, Solar-, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft ausdrücklich kein öffentliches Interesse gelten. Stattdessen will die AfD Infrastruktur, Versorgungssicherheit und anpassungsorientierte Umweltpolitik priorisieren, inklusive wetterunabhängiger Energiequellen wie Kernenergie und Kohle. Für zielgenaue Infrastrukturausgaben stünden im Kernhaushalt ausreichende Mittel zur Verfügung. Laut Fraktion seien die Klimaschutzmaßnahmen nicht gerechtfertigt und stellten eine unzulässige Einschränkung von Grundrechten dar (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Donnerstag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.
Der Antrag, der von der AfD in den Bundestag eingbracht wurde, ist mit einer deutlichen Mehrheit nicht abgelehnt worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 432 dagegen und 128 dafür. 70 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
- Union: 200 Gegenstimmen, 8 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 128 Dafür-Stimmen, 23 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: 109 Gegenstimmen, 11 nicht abgegebene Stimmen
- Grüne: 74 Gegenstimmen, 11 nicht abgegebene Stimmen
- Linke: 47 Gegenstimmen, 17 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: 2 Gegenstimmen
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