Politik

Medizinische Versorgung Ausländer: Vorschlag der AfD scheitert im Bundestag

Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Michael Kappeler

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  • Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
  • SPD, Union, Linke und Grüne stimmten dafür, AfD dagegen
  • Es gab eine Mehrheit von 434 gegen 126 Stimmen

Antrag AfD: Mehrheit für Ablehnung

Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Namen "Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell" wurde vom Bundestag abgelehnt. Namentlich abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde.

In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion, dass Asylbewerber:innen künftig keine Gesundheitsleistungen mehr erhalten sollen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgehen. Darunter fallen beispielsweise psychotherapeutische Angebote und die Behandlung chronischer Erkrankungen. Als Vorbild diene Dänemark, wo nur noch akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen für Asylsuchende ergriffen werden. Die Reduktion auf ein Minimum der medizinischen Leistungen soll laut Antrag künftig unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland für alle Asylbewerber:innen gelten (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Donnerstag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.

Der Antrag, der von der AfD in den Bundestag eingbracht wurde, ist mit einer Mehrheit abgelehnt worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 434 dafür und 126 dagegen. 70 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

  • Union: 194 Dafür-Stimmen, 14 nicht abgegebene Stimmen
  • AfD: 126 Gegenstimmen, 25 nicht abgegebene Stimmen
  • SPD: 113 Dafür-Stimmen, 7 nicht abgegebene Stimmen
  • Grüne: 73 Dafür-Stimmen, 12 nicht abgegebene Stimmen
  • Linke: 53 Dafür-Stimmen, 11 nicht abgegebene Stimmen
  • fraktionslos: eine Dafür-Stimme, eine nicht abgegebene Stimme

Interessant ist, dass die Union und die Linke beide mit "Ja" gestimmt haben, obwohl von Seiten der Union seit 2018 ein Verbot für Kooperationen besteht. Dort werden zwar gemeinschaftliche Abstimmungen mit der Linken nicht gänzlich verboten, aber eine allgemeine Zusammenarbeit in den Parlamenten und vor allem die Regierungsbildung mit der Partei ausgeschlossen.

+++ Dieser Text wurde auf der Basis von Daten von abgeordnetenwatch generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Abgeordnetenwatch.de gehört zum gemeinnützigen Verein Parlamentwatch und bietet unter anderem Daten zu Parlamentsvorgängen und Nebeneinkünften von Abgeordneten an. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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