Internationale Gesundheitsvorschriften: Regierung mit Stimmen von Linken und Grünen erfolgreich im Bundestag
Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka
Von news.de-Redakteur Alexander Aßmann
07.11.2025 12.03
- Dem Antrag wurde im Bundestag zugestimmt
- SPD, Union, Linke und Grüne stimmten dafür, AfD dagegen
- Es gab eine Mehrheit von 428 gegen 131 Stimmen
Bundestag: Mehrheit stimmt geschlossen für Antrag
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften wurde im Bundestag angenommen. Zum Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor, der die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Deutschland an die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) rechtlich gebunden wird, die von der 77. Weltgesundheitsversammlung beschlossen wurden. Diese Vorschriften gelten als zentrales internationales Instrument zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Erfahrungen aus jüngsten Gesundheitskrisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten gezeigt, dass die bestehenden IGV in Hinblick auf die internationale Koordinierung von Pandemiereaktionen überarbeitet werden müssen. Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Einführung des neuen Begriffs „pandemische Notlage“. Zudem sollen „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als grundlegende Prinzipien in die IGV aufgenommen werden. Ziel der Reformen ist es, die Unterstützung der WHO für die Mitgliedsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen zu stärken, beispielsweise durch leichteren Zugang zu wichtigen Medikamenten und medizinischen Produkten. Außerdem soll die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Staaten im Rahmen der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen verbessert werden (Quelle: abgeordnetenwatch.de). Vergangenen Donnerstag stimmten dazu die Abgeordneten im Bundestag ab.
Der Antrag ist mit einer Mehrheit angenommen worden. Von den 630 Abgeordneten stimmten 428 dafür und 131 dagegen. 71 Bundestagsabgeordnete waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
- Union: eine Gegenstimme, 194 Dafür-Stimmen, 13 nicht abgegebene Stimmen
- AfD: 130 Gegenstimmen, 21 nicht abgegebene Stimmen
- SPD: 111 Dafür-Stimmen, 9 nicht abgegebene Stimmen
- Grüne: 71 Dafür-Stimmen, 14 nicht abgegebene Stimmen
- Linke: 51 Dafür-Stimmen, 13 nicht abgegebene Stimmen
- fraktionslos: eine Dafür-Stimme, eine nicht abgegebene Stimme
Interessant ist, dass die Union und die Linke beide mit "Ja" gestimmt haben, obwohl von Seiten der Union seit 2018 ein Verbot für Kooperationen besteht. Dort werden zwar gemeinschaftliche Abstimmungen mit der Linken nicht gänzlich verboten, aber eine allgemeine Zusammenarbeit in den Parlamenten und vor allem die Regierungsbildung mit der Partei ausgeschlossen.
Einige Abgeordnete haben nicht wie ihre Fraktionskollegen abgestimmt, etwa bei der Union.
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alx/roj/news.de